Menu öffnen

Archivmeldung: 2011-09-16 Volksbegehren Bildungsinitiative

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren.

Aufgrund der am 1. August 2011 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten Entscheidung der Bundesministerin für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Volksbegehren Bildungsinitiative“ stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des von der Bundesministerin für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2010, festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Donnerstag, dem 3. November 2011, bis (einschließlich) Donnerstag, dem 10. November 2011, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den Familien- und Vornamen sowie das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten.
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den  Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (10. November 2011) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte.
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, dürfen ihre Unterstützung des Volksbegehrens kein weiteres Mal mit Unterschrift bekunden!

Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraumes im Bürgerservice der Gemeinde (Rathaus) auf:


www.vbbi.at