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Archivmeldung: 2011-10-03 Einschreibung an den Volkschulen

Für das Schuljahr 2012/13
Schulpflichtig sind jene Kinder, die bis zum 31. August 2006 geboren sind. Die Anmeldung nicht schulpflichtiger Kinder in eine Vorschulklasse ist gesetzlich nicht möglich.

Wir machen darauf aufmerksam, dass sie ihr Kind in der betreffenden Schule zwar anmelden können, es aber möglicherweise der anderen Volksschule zugewiesen wird. Die Entscheidung darüber obliegt der Gemeinde.

Die Anwesenheit Ihres Kindes für ein erstes Kennenlernen ist erwünscht.

Für beide Volksschulen gültig:
1. Einschreibtermine

jeweils von 8 bis 11 Uhr

2. Bringen sie zur Einschreibung folgende Dokumente und Unterlagen mit:

3. Am gleichen Tag haben sie die Möglichkeit, bei der Hortleiterin ihr Kind anzumelden.