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Archivmeldung: 2019-02-15 Infos zu aktuellen Volksbegehren

Eintragungszeitaum:
Zum Volksbegehren „Für verpflichtende Volksabstimmungen“ sowie zum Volksbegehren „CETA-Volksabstimmung“ wurden beim Bundesministerium für Inneres Einleitungsanträge eingebracht. Die Volksbegehren können im Eintragungszeitraum, 25.3. bis 1.4. 2019, unterschrieben werden.

Eintragungen im Bürgerservice des Rathauses zu folgenden Zeiten:

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungsverfahrens
(1.4. 2019), 20 Uhr, mittels Handysignatur durchführen.
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger


Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragungen mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.

Stimmberecht sind: Österreichische StaatsbürgerInnen, die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes
das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 1.2.2019 ihren 16. Geburtstag feiern, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 18.2. 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.

Information zu den Volksbegehren finden Sie online unter:
www.bmi.gv.at