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Archivmeldung: 2019-04-10 Der Biber geht um

Archivmeldung: 2019-04-10 Der Biber geht um

So gemütlich und zutraulich der Biber vielleicht auch scheinen mag, richtet er dennoch immer wieder großen Schaden an. Der Biber gilt aufgrund europarechtlicher Vorgaben als besonders geschützte Art im Sinn des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 in Verbindung mit der NÖ Artenschutzverordnung. Aus diesem Grund sind Eingriffe in den Lebensraum (z.B. Entfernung von Dämmen, Biberburgen, und Biberhöhlen) und in die Biberpopulation selbst, grundsätzlich verboten (§ 18 NÖ NSchG 2000).

Für einen Abschnitt des Grottenbaches wurde aufgrund der Überflutungsgefahr mittlerweile im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens vom Land NÖ eine Ausnahmegenehmigung zum Entfernen von Biberdämmen erwirkt.
Anfang Februar gab es bereits vor Ort einen Besichtigung der Verantwortlichen Personen: Ing. Claudia Czvitkovich vom Guntramsdorfer Abwasser Servicebetrieb, Barbara Mc Allister, MSc. vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz, Dipl.-Ing. Georg Gruber, vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau WA3 (zuständig u.a. für den auch sehr betroffenen Wr. Neustädter Kanal), gfGR Ing. Manfred Biegler (SPÖ) und Michael Scheidl, der im Bauamt den Baumkataster führt, machten einen Lokalaugenschein.

Wichtigstes Ergebnis war, vor dem Hintergrund des NÖ Naturschutzgesetzes, dass wir wohl oder übel mit den Bibern zukünftig leben müssen. Anders gesagt, es geht nun darum die Rahmenbedingungen zu überdenken. Denn: in ganz NÖ sind mittlerweile an die 4.000 - 5.000 Biber angesiedelt. Jede Biberfamilie ist sehr territorial und hat einen Bedarf von ca. 3-4 Gewässerkilometer.  Findet an einer Stelle, an welche Biber Probleme verursachen, eine Entnahme statt (durch Absiedelung) wird dieses Revier sofort nachbesetzt. Die einzig mögliche Lösung ist, den Lebensraum rund um die Biber so unattraktiv zu gestalten, dass sie sich von selbst einen besser geeigneten suchen. Dies kann z.B. dadurch erfolgen, dass den Bibern keine Nahrung mehr zur Verfügung steht. Also durch den bibersicheren Schutz der Vegetation (z.b. durch das Umgittern der Bäume), bzw. durch das Entfernen eben dieser Vegetation. Vor allem im Bereich des Radweges an der Eichkogelstraße soll nun in einer gemeinsamen Aktion von Mitarbeitern der WA3 und der Marktgemeinde Guntramsdorf mit dem entsprechenden Schutz der Bäume begonnen werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass für den Schutz der Vegetation auf Eigengrund selbstverständlich jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich ist.

Infos auch hier:
www.noe.gv.at/noe/naturschutz/biber.html
www.noe.gv.at/noe/naturschutz/folder_biber_Web_2012_10_31.pdf