Sozial bedürftige GuntramsdorferInnen können bis zum 30.04.2012 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt/Bürgerservice, beantragen.
Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2011/2012 pro Haushalt einmalig EUR 130, die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG):
Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz:
Ab 1. Jänner 2012 werden voraussichtlich die Richtsätze für die Ausgleichszulage
nach dem ASVG angehoben.
ACHTUNG: BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten den Heizkostenzuschuss
automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.