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Archivmeldung: 2011-10-21 Heizkostenzuschuss

Sozial bedürftige GuntramsdorferInnen können bis zum 30.04.2012 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt/Bürgerservice, beantragen.

Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2011/2012 pro Haushalt einmalig EUR 130, die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG):

Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz:

Ab 1. Jänner 2012 werden voraussichtlich die Richtsätze für die Ausgleichszulage
nach dem ASVG angehoben.

ACHTUNG: BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten den Heizkostenzuschuss
automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.