Archivmeldung: 2019-10-03 Heizkostenzuschuss 2019/2020
Personen mit einem geringen Einkommen können bis zum 30.03.2020 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt /Bürgerservice, beantragen.
Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2019/2020 pro Haushalt einmalig EUR 135,00 die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
- Personen die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagensichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten
Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) - Brutto:
- Für Alleinstehende EUR 933,06
- Für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften EUR 1.398,97
- Und zuzüglich für jedes Kind EUR 143,97
Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz - Brutto:
- Für Alleinstehende EUR 1.087,96
- Für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften EUR 1.631,20
- Und zuzüglich für jedes Kind EUR 167,84
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
- Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
- Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art.24 in Verbindung mit Art.2 der EU Richtlinien RL 2004/38/EG handelt
- Hauptwohnsitz in Guntramsdorf
- Monatliche Brutto-Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten
Ab 1. Jänner 2020 werden voraussichtlich die Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG angehoben.
ACHTUNG: BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich. Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich.
Bitte um Mitnahme des Einkommensnachweises, IBAN und BIC-Codes u. E-Card.(Ist für die Beantragung unbedingt erforderlich.)
Doris Botjan, GR Soziales