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Archivmeldung: 2019-10-03 Heizkostenzuschuss 2019/2020

Personen mit einem geringen Einkommen können bis zum 30.03.2020 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt /Bürgerservice, beantragen.

Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2019/2020 pro Haushalt einmalig EUR 135,00 die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:   

Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) - Brutto:

Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz - Brutto:

Voraussetzungen:

Ab 1. Jänner 2020 werden voraussichtlich die Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG angehoben.

ACHTUNG: BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich. Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich.

Bitte um Mitnahme des Einkommensnachweises, IBAN und BIC-Codes u. E-Card.(Ist für die Beantragung unbedingt erforderlich.)

Doris Botjan, GR Soziales