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Archivmeldung: 2011-12-06 Winterdienst

WINTERDIENST - FÜR SICHERE STRASSEN IM ORT
Oberstes Ziel des Winterdienstes ist es, die Befahr- und Begehbarkeit der Straßen auch bei Winterwetter sicherzustellen.
97% aller Verkehrsunfälle werden durch menschliches Versagen verursacht. AutolenkerInnen reduzieren auf Schneefahrbahnen die Geschwindigkeit, während salz gestreute Straßen ein übertriebenes Gefühl der Sicherheit vermitteln und zu erhöhter Geschwindigkeit verleiten. Dennoch sind für den Winterdienst in unserer Gemeinde 25 Mitarbeiter, 7 Tage die Woche - somit rund um die Uhr in Bereitschaft (also auch an Wochenenden und Feiertagen) - um sämtliche Gemeindestraßen und öffentliche Gehsteige frei von Eis & Schnee zu halten.

Standards für die Räumung von Gemeindestraßen
Neben den Bestimmungen über die Häufigkeit der Räumung und Intensität der Streuung auf Bundes- und Landesstraßen gibt es seit dem letzten Jahr auch Standards für Gemeindestraßen. Die Feinstaubbelastung in Ballungsgebieten und Städten muss gesenkt werden, deshalb weiten sich die Marktchancen für alternative Streumittel in den letzten Jahren aus. Ein wirklich umweltschonendes Auftaumittel gibt es nicht. Sparsame Aufbringung, optimierte Fahrtrouten und gezielter Einsatz bestimmter Streumittel sind deshalb umso wichtiger.

Ab heuer: Mehr Salzreserven und weniger Verbrauch

In den letzten Jahren waren wir zu den Spitzenzeiten des Winters immer wieder mit Engpässen bei der Salzlieferung konfrontiert. Ein neues Salzsilo in der Druckfabrik soll die Situation wesentlich verbessern. Weiters wird auch der Verbrauch an Salz durch den Einsatz einer Soleanlage am Streufahrzeug wesentlich verringert.

Winterdienst Info:

Sämtliche Straßenzüge unterliegen einem genauen Räumplan. Daher bitten wir Sie um Verständnis, dass bestimmte Straßenzüge vorrangig behandelt werden. Durch beidseitiges Parken in schmalen Straßen ist ein Durchfahren mit dem Schneepflug oft nicht möglich. Daher ersuchen wir Sie, Ihr „Park-Verhalten“ gerade bei Schnee & Eis zu überdenken, damit auch diese schmalen Straßen und Gassen betreut werden können.

Schneeräumung vor der eigenen Liegenschaft
In diesem Sinne wollen wir auch alle Haus- und Liegenschaftsbesitzer darauf aufmerksam machen, dass Gehsteige vor den Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr von Eis und Schnee befreit werden müssen. Ist kein baulicher Gehsteig vorhanden,
gilt die oben angeführte Vorschrift für einen 1 Meter breiten Streifen. Die Haftung liegt auf jedem Fall bei Ihnen „als Hausbesitzer“.

Streusandentnahmestellen im Ortsgebiet - ab 2012 mit drei zusätzlichen Standorten!


Bei Fragen wenden Sie ich an Bauamt !