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2020-03-21 Verordnung für Reiserückkehrer aus bestimmten Gebieten - Archivmeldung

Verordnung über die Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten auf dem Landweg nach dem Epedemiegesetz 1950 (auszugsweise):

Österreichische Staatsbürger und Fremde, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Verwaltungsbezirk Mödling haben, sind nach Reiserückkehr oder Einreise auf dem Landweg

1. aus den Staatsgebieten von

2. aus den österreichischen Gemeinden

verpflichtet unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne anzutreten und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde darüber zu informieren. (telefonisch oder mittels Webformular auf https:// www.noe.gv.at/einreise)

Die gesamte Verordnung Absonderung von Reiserückkehrern aus bestimmten Gebieten über den Landweg