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2020-12-11 Die wichtigsten Regeln von 6 . Dezember bis 6. Jänner - Archivmeldung

Zivilschutz aktuell
Niederösterreichischer Zivilschutzverband


Ausgangsbeschränkungen
Von 20.00 - 06.00 Uhr dürfen Sie das Haus nur für die Arbeit, Deckung von Grundbedürfnissen,
Hilfe- oder Pflegeleistungen für andere oder Bewegung an der frischen Luft verlassen.
Während des Tages dürfen sich 2 Haushalte treffen, aber max. 6 Erwachsene und 6 Kinder.
Ausnahme: Am 24./25./26./31. Dez. dürfen sich bis zu 10 Personen treffen, egal, aus wie vielen
Haushalten.

Handel und Dienstleistungen
Der Handel und Dienstleistungen - auch körpernahe wie Friseur u. ä. haben geöffnet. Ein Mund-
Nasen-Schutz ist verpflichtend. Im Handel pro Kunde 10 m²

Gastronomie
Die Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken
ist zwischen 6.00 und 19.00 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt.

Öffentliche Orte
1 Meter Abstand zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben. In geschlossenen
öffentlichen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Weihnachtsmärkte und Feiern (Geburtstag, Jubiläum...) sind verboten.

Veranstaltungen
Veranstaltungen bleiben untersagt. Ausgenommen sind u. a. Demonstrationen, religiöse
Veranstaltungen sowie Partei- und Politikveranstaltungen.

Spitäler, Alters- und Pflegeheime
In Spitälern und Pflegeeinrichtungen nur ein Besuch pro Woche und PatientIn bzw. BewohnerIn
(bei Minderjährigen und unterstützungsbedürftigen Personen von zwei Personen).
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Coronavirus-Test machen.
BesucherInnen in Pflegeheimen müssen ein negatives Testergebnis vorweisen.

Begräbnisse und Religionsausübung

An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen. In Innenräumen von
Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Homeoffice
Homeoffice soll überall dort umgesetzt werden, wo es möglich ist.

Info als pdf