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2020-12-18 Die wichtigsten Regeln ab 17. Dezember bis 26. Dezember - Archivmeldung

Zivilschutz aktuell
Niederösterreichischer Zivilschutzverband

Ausgangsbeschränkungen
Von 20.00 - 06.00 Uhr dürfen Sie das Haus nur für die Arbeit, Deckung von Grundbedürfnissen,
Hilfe- oder Pflegeleistungen für andere oder Bewegung an der frischen Luft verlassen.
Während des Tages dürfen sich 2 Haushalte treffen, aber max. 6 Erwachsene und 6 Kinder.
Ausnahme: Am 24. und 25. Dez. dürfen sich bis zu 10 Personen treffen, auch aus mehreren Haushalten.

Handel und Dienstleistungen
Der Handel und Dienstleistungen - auch körpernahe wie Friseur u. ä. haben geöffnet. Ein Mund-
Nasen-Schutz ist verpflichtend. Im Handel pro Kunde 10 m²

Gastronomie
Die Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken
(kein offener Alkohol) ist zwischen 6.00 und 19.00 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund
um die Uhr erlaubt.

Öffentliche Orte

1 Meter Abstand zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben. In geschlossenen
öffentlichen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Weihnachtsmärkte und Feiern (Geburtstag, Jubiläum...) sind verboten.

Veranstaltungen
Veranstaltungen bleiben untersagt. Ausgenommen sind u. a. Demonstrationen, religiöse
Veranstaltungen sowie Partei- und Politikveranstaltungen.

Spitäler, Alters- und Pflegeheime
In Spitälern und Pflegeeinrichtungen nur ein Besuch pro Woche und PatientIn bzw. BewohnerIn
(bei Minderjährigen und unterstützungsbedürftigen Personen von zwei Personen). Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Coronavirus-Test machen.
BesucherInnen in Pflegeheimen müssen ein negatives Testergebnis vorweisen und FFP2-Masken
tragen.

Begräbnisse und Religionsausübung
An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen. In Innenräumen von
Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Homeoffice
Homeoffice soll überall dort umgesetzt werden, wo es möglich ist.