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2020-12-23 Die wichtigsten Corona-Regelungen ab 26. Dezember - Archivmeldung

Die wichtigsten Corona-Regelungen ab 26. Dezember

Ausgangsbeschränkungen:
gelten rund um die Uhr. Die Wohnung verlassen dürfen Sie aber zum Einkaufen, zum Arbeiten,
für Kontakt mit Bezugspersonen, zur Erholung, Pflege, Abwendung von Gefahr oder Behördenwege.

Öffentliche Orte:
im Freien 1 Meter Mindestabstand, in geschlossenen Räumen Maskenpflicht.

Geschäfte und Dienstleistungen:
Die meisten Geschäfte bleiben geschlossen, körpernahe
Dienstleistungen sind verboten. Abholen von bestellter Ware ist von 6.00
bis 19.00 Uhr im Freien erlaubt. Lebensmittelhandel, Apotheken, Tankstellen, Banken,
Trafiken u. a. bleiben offen. Es gilt Maskenpflicht, mindestens 10m² pro Kunde/
Kundin.

Gastronomie und Hotels:
bleiben geschlossen, Abholung von Essen und alkoholfreien
Getränken ist möglich. Keine Konsumation innerhalb von 50m von der Verkaufsstelle.

Kultur und Freizeit:
Museen, Bibliotheken, Büchereien, Archive sowie Tierparks,
Zoos und botanische Gärten werden geschlossen.

Sport:
Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportler/innen geschlossen, Outdoor-
Sportstätten dürfen betreten werden (z.B. Loipen, Eislaufplätze). Mindestabstand
von einem Meter einhalten, pro Person mindestens 10m².

Seilbahnen und Lifte:
öffnen am 24.12.2020 auch für Hobbysportler/innen unter
den folgenden Voraussetzungen: Abstandspflicht und MNS-Pflicht; bei Gondeln
und abdeckbaren Sesseln gilt: maximal 50%ige Auslastung, außer die Benutzer/
innen leben im gemeinsamen Haushalt; während der Beförderung und im
Zugangsbereich muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Öffis, Bahnhöfe u. ä.: weiterhin Maskenpflicht.

BITTE BEACHTEN SIE: KEINE AUSNAHMEN FÜR SILVESTER!
DIE REGELN GELTEN VORERST BIS 4. JÄNNER 2021.