Zivilschutz aktuell: Wer darf öffnen?
Handel
- Alle Geschäfte können öffnen
- FFP2-Masken-Pflicht
- 1 Kundin/Kunde pro 20m²
Schulen
- Volksschulen im Präsenzunterricht
- ab der 5. Schulstufe Schichtbetrieb
- jede Woche wird zwei Mal getestet
Dienstleister
- FFP2-Masken-Pflicht
- 1 Kundin/Kunde pro 20m²
- Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Frisör, Massage,
Pediküre) dürfen allerdings nur bei Vorlage eines negativen
PCR- oder Antigen-Testergebnisses in Anspruch genommen
werden (nicht älter als 48h).
Museen, Galerien und Tiergärten
- 1 Kundin/Kunde pro 20m²
- FFP2-Masken-Pflicht
Von 6 Uhr - 20 Uhr dürfen sich höchstens zwei Haushalte treffen, maximal aber vier erwachsene Personen.
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