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2021-04-01 Bausperre im Ortskern - Archivmeldung

Treten für eine Bausperre ein:  Bürgermeister Robert Weber und gfGR Ing. Manfred BieglerFür eine nachhaltige Ortsentwicklung - gönnen wir unserer Infrastruktur und Natur eine Auszeit. Bausperre samt Flächenwidmungsplan für den Ortskern als nächster Schritt.

„Es ist höchste Zeit, die Notbremse zu ziehen, um beispielsweise großvolumige Wohnbauprojekte zu verhindern. Es geht um die nachhaltige Sicherung unserer örtlichen Infrastruktur, denn diese muss mit der Ortsentwicklung Schritt halten können! Damit setzen wir ein Zeichen, dass Investoren und Immobilienspekulanten in die Schranken gewiesen werden. Ein Ausquetschen von Grundstücken ist dann nicht mehr möglich.“,so Bürgermeister Robert Weber.
Manfred Biegler ergänzt: „Damit kommen wir auch Wünschen von BürgerInnen nach, die uns ihre Sichtweise über die Bürgerbeteiligung mitgeteilt haben. Denn großvolumiger Wohnbau im Zentrum wirkt sich nicht zuletzt auf unsere Freiflächen, den Verkehr und das Ortsbild negativ aus.“

Transparente Kommunikation

Alle Änderungen rund um die örtliche Flächenwidmung oder Bebauungsvorschriften sind seit vielen Jahre online jeder Zeit über die Amtstafel einzusehen. „Damit ist gewährleistet, dass Beschlüsse und Änderungen zu diesen sensiblen Themen jede(r) GuntramsdorferIn zu jeder Zeit einsehen kann!“, so Biegler weiter.

Ziel der Bausperre
Der Baulandbereich, für den die Erlassung der Bausperre beabsichtigt ist, umfasst den überwiegend von geschlossener, relativ dichter und zu einem Teil noch landwirtschaftlicher Bebauungsstruktur geprägten, zentralen Ortskern von Guntramsdorf. Eine weitere, über das ortsübliche Maß hinausgehende Verdichtung (insbesondere durch weitere dichte, mehrgeschoßige Wohnhausanlagen) würde im Bereich des engeren Ortszentrums der vorhandenen charakteristischen Bebauungs- und Nutzungsstruktur widersprechen und aller Voraussicht nach auch die Kapazitätsgrenzen der infrastrukturellen Ausstattung der Gemeinde übersteigen. Es wird daher angestrebt, dass die historisch gewachsene Orts-, Siedlungs- und Bebauungsstruktur im zentralen Ortsbereich für die Dauer der Bausperre und darüber hinaus möglichst gewahrt wird und vorerst keine weiteren, stark verdichteten Bebauungsstrukturen errichtet werden.

Die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes

Die angeführte Zielsetzung der Bausperre soll im Hinblick auf eine geordnete zukünftige Entwicklung durch eine Beschränkung der Verdichtungsmöglichkeiten im Zuge einer Änderung des Bebauungsplanes (Überarbeitung der Bebauungsbestimmungen, z.B.: Festlegung einer max. Bebauungsdichte und textliche Bebauungsvorschriften hinsichtlich der Festlegung einer „Mindestbauplatzgröße“) erreicht werden.


Weiters ist auf Grundstücken mit einer im Bebauungsplan:


Daraus ergeben sich ebenso Änderungen des Flächenwidmungsplanes

Überarbeitung der Festlegungen des Flächenwidmungsplanes (Wohnbau-landwidmungsarten „BA“ <-> „BK“, inklusive eventueller Beschränkung der maximal zulässigen Anzahl der Wohneinheiten pro Grundstück und Festlegung von Bereichen mit verdichteter Bebauung).

Für alle Baulandflächen mit der Widmung „Bauland Kerngebiet (BK)“ und

Bis dahin sind im Geltungsbereich der Bausperre Bauvorhaben, welche dem Zweck der Bausperre widersprechen, nicht zulässig. Bauvorhaben mit mehr als 6 bzw. 9 Wohneinheiten sind im jeweiligen Bauvorhaben durch eine befugte Person zu prüfen und können unter Abwägung der zu verfolgenden Ziele bzw. durch Nachweis, dass den Zielen der Bausperre nicht widersprochen wird, berücksichtigt werden.