2021-06-10 Die wichtigsten Corona-Lockerungen ab 10. Juni 2021 - Archivmeldung
Gastronomie
- 3-G Regel (Selbsttests vor Ort sind weiterhin möglich)
- Innenbereich: maximal 8 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe
- Außenbereich: maximal 16 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe
- keine Masken-Pflicht im Außenbereich
- Sperrstunde: 24:00 Uhr
- 1 Meter Mindestabstand zwischen Besuchergruppen (nicht zwischen den Tischen)
- Konsumationsverbot im Umkreis von 50m um Betriebsstätten
Hotels
- 3-G Regel (Selbsttests vor Ort sind weiterhin möglich)
- Hotelrestaurant: gleiche Regelung wie in der Gastronomie, Angehörige einer
- Gästegruppe sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, gleichgestellt.
- 1 Meter Mindestabstand
Zusammenkünfte
- Innenbereich: maximal 8 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder)
- Außenbereich: maximal 16 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder)
bis 8 Personen (zzgl. minderjähriger Kinder): keine Abstands- und Maskenpflicht
Veranstaltungen
- 3-G Regel
- Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen
- Innenbereich: 1.500 Personen (bis zu 75 Prozent der Maximalauslastung)
- Außenbereich: 3.000 Personen (bis zu 75 Prozent der Maximalauslastung)
Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze
- Innenbereich: 50 Personen
- Außenbereich: 50 Personen
- Keine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien
- 1 Meter Mindestabstand zwischen Besuchergruppen
- Verköstigung ist nur bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt.
Fitness-Studios, Wellness, Freizeitbetriebe
- 3-G Regel
- 1 Meter Mindestabstand (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt)
- 10m²/Kunde
- Sperrstunde: 24:00 Uhr
Handel
- 1 Meter Mindestabstand (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt)
- 10m²/Kunde