Menu öffnen

2021-07-01 Die wichtigsten Corona-Lockerungen ab 1. Juli 2021 - Archivmeldung

Corona-Lockerungen ab 1. Juli 2021

3-G Regel

Die 3-G Regel gilt in folgenden Bereichen:
• Gastronomie
• Hotellerie und Beherbergung
• Freizeiteinrichtungen (z.B. Tanzschulen, Tierparks)
• Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven)
• Sportstätten
• Zusammenkünfte (ab einer Teilnehmer:innenanzahl von mehr als 100 Personen)
• Fach- und Publikumsmessen, Kongresse
• Körpernahe Dienstleister
• Reisebusse und Ausflugsschiffe
• Testnachweise braucht es nunmehr erst ab Vollendung des 12. Lebensjahres

Handel
• Mund-Nasenschutz verpflichtend (nicht unbedingt FFP2-Maske)
• keine Quadratmeter-Regelung

Gastronomie
• 3-G Regel, also keine Maskenpflicht
• keine Besuchergruppen-Regelungen
• kein Mindestabstand zwischen Besucher- oder Gästegruppen
• Gästeregistrierungspflicht wird ab 22. Juli aufgehoben
• Essen und Trinken ist nun wieder im Stehen erlaubt
• Keine Auf- und Sperrstunden (auch in der Nachtgastronomie)
• Nachtgastronomie: maximal 75 Prozent der grundsätzlich zugelassenen Höchstgrenze des jeweiligen
  Betriebes (ohne zugewiesene Sitzplätze); keine Kapazitätsbeschränkungen ab 22. Juli 2021

Veranstaltungen und Zusammenkünfte

• 3-G Regel (ab 100 Teilnehmer)
• Keine Teilnehmerobergrenzen
• Anzeigepflicht: ab 100 Personen
• Genehmigungspflicht: ab 500 Personen

Mund-Nasenschutz

• Keine Maskenpflicht in Bereichen mit 3-G Regel
• Keine Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistern
• Maskenpflicht an öffentlichen Orten (in geschlossenen Räumen), in öffentlichen Verkehrsmitteln, in
  Kundenbereichen von Betriebsstätten (z.B. Handel, sonstige Dienstleistungen) sowie in Museen.
• Maskenpflicht in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Kuranstalten und sonstigen Einrichtungen,
  an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden.

ACHTUNG für Wien gilt: https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/