Personen mit einem geringen Einkommen können bis zum 30.03.2022 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt (Bürgerservice oder Sozialreferat) beantragen.
Durch COVID-19 würden wir Sie bitten, den Antrag auf Heizkostenzuschuss (Download als PDF) hier herunterzuladen, auszufüllen, zu unterschreiben und mit den benötigten Unterlagen an office@guntramsdorf.at oder an sozialreferat@guntramsdorf.at zu senden.
Falls Sie keine Möglichkeit haben es über die Homepage zu erledigen, dann können Sie den Antrag auf einmaligen Heizkostenzuschuss mit den erforderlichen Unterlagen auch im Bürgerservice/Sozialreferat zu den Öffnungszeiten beantragen.
Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2021/2022 pro Haushalt einmalig € 150,00, die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension nach §293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) - Brutto:
- Für Alleinstehende EUR 1.000,48
- Für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften EUR 1.578,36
- Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von EUR 154,37 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
- Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von EUR 577,88 hinzuzurechnen
Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz - Brutto:
- Für Alleinstehende EUR 1.167,22
- Für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften EUR 1.841,42
- Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von EUR 180,09 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
- Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von EUR 674,20 hinzuzurechnen.
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
- Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
- Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art.24 in Verbindung mit Art.2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
- Hauptwohnsitz in Guntramsdorf
- Monatliche Brutto-Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
- Personen, die Leistungen nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz beziehen
- Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
- Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten
- Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben
Ab 1. Jänner 2022 werden voraussichtlich die Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG angehoben.
ACHTUNG:
BezieherInnen die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ MSG/NÖ SAG beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.
Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich.
Bitte folgende Unterlagen mitnehmen:
- Aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen (auch Nachweise über Alimente oder Unterhalt)
- Schulbesuchsbestätigung (bei Schulbesuch ab dem 15. Lebensjahr)
- Versicherungsdatenauszug für Personen ab dem 15. Lebensjahr ohne Einkommen
- IBAN und BIC Codes
- E-Card
Sozialreferentin
doris.botjan@guntramsdorf.at
Antrag auf Heizkostenzuschuss (Download als PDF)