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2021-10-29 Heizkostenzuschuss 2021/2022 - Archivmeldung

Personen mit einem geringen Einkommen können bis zum 30.03.2022 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt (Bürgerservice oder Sozialreferat) beantragen.

Durch COVID-19 würden wir Sie bitten, den Antrag auf Heizkostenzuschuss (Download als PDF) hier herunterzuladen, auszufüllen, zu unterschreiben und mit den benötigten Unterlagen an office@guntramsdorf.at oder an sozialreferat@guntramsdorf.at zu senden.

Falls Sie keine Möglichkeit haben es über die Homepage zu erledigen, dann können Sie den Antrag auf einmaligen Heizkostenzuschuss mit den erforderlichen Unterlagen auch im Bürgerservice/Sozialreferat zu den Öffnungszeiten beantragen.

Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2021/2022 pro Haushalt einmalig € 150,00, die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:   


Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) - Brutto:

Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz - Brutto:

Voraussetzungen:

Von der Förderung ausgenommen sind:

Ab 1. Jänner 2022 werden voraussichtlich die Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG angehoben.

ACHTUNG:
BezieherInnen die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ MSG/NÖ SAG beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.
Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich.

Bitte folgende Unterlagen mitnehmen:

Sozialreferentin
doris.botjan@guntramsdorf.at

Antrag auf Heizkostenzuschuss (Download als PDF)