Menu öffnen

Archivmeldung: 2022-12-29 Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel

Gemäß Pyrotechnikgesetzes 2010 ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke - also auch solche, die etwa im Garten bei einer Familienfeier gezündet werden) im Ortsgebiet verboten und auch zu Silvester gibt es keine entsprechende Ausnahme. Das Abhalten von Feuerwerken stellt einen massiven Eingriff in ein Ökosystem dar und gilt im Naturschutzgebiet am Eichkogel somit ebenso als verboten.

Bei der Kategorie F2 handelt es sich um jene Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, etwa Knallkörper, Silvesterraketen, Lichterbatterien, Römische Lichter, Feuerräder, oder Feuertöpfe. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 dürfen an Personen unter 16 Jahren weder abgegeben noch von diesen verwendet werden. Feuerwerke der Kategorie F3 dürfen an Personen ohne behördlichen Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft gar nicht verkauft beziehungsweise überlassen werden.
Siehe auch Info der Freiwilligen Feuerwehr Guntramsdorf zu pyrotechnischen Gegenständen für Unterhaltungszwecke (Kategorie F) 

Tiere und Natur leiden!
Feuerwerke, Silvesterraketen und Knallkörper haben negative Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Lebensqualität.

Wir danken für Ihr Verständnis und bitten Sie, sich an diese Vorgaben zu halten!

Weiterführender Link:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html