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Archivmeldung: 2022-04-27 Volksbegehren im Zeitraum von 2.-9.Mai

Volksbegehren

Sie können die oben angeführten Volksbegehren im Zeitraum von 2.-9.Mai im Bürgerservice unterzeichnen.
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 28. März 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Für alle anderen ist eine Eintragung im Bürgerservice wie folgt möglich:

Montag, 2.5.:         7:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag, 3.5.:      7:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 4.5.:       7:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 5.5.: 7:00 bis 20:00 Uhr
Freitag, 6.5.:          7:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 7.5.:      8:00 bis 12:00 Uhr
Montag, 9.5.:         7:00 bis 16:00 Uhr

Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist auch online mittels „Handy-Signatur“ bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (9. Mai 2022) 20:00 Uhr möglich.