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Archivmeldung: 2022-05-19 Information an HundehalterInnen

Information der Bezirkshauptmannschaft Mödling:
Hundehalter haben eine besondere Verantwortung für ihre Hunde gegenüber den frei lebenden Tieren.
Hundehalter, die ihre Verwahrungs- und Aufsichtspflicht gegenüber ihren Hunden vernachlässigen, sodass diese im Jagdgebiet wildern, revieren bzw. herumstreunen, machen sich gemäß § 135 Abs. 1, Ziffer 9 des NÖ Jagdgesetzes 1974 strafbar und können wegen dieser Verwaltungsübertretung mit bis zu € 20.000.- bestraft werden.
Um solche Rechtsfolgen sicher zu vermeiden: HUNDE AN DIE LEINE!

Hund & Erholung – Natur & Landwirtschaft
Hundekot in Feldern und Wiesen sorgt gerade nach der Schneeschmelze immer wieder für Ärger und
Probleme. Vor allem Grünflächen im Bereich von beliebten Ausflugszielen und entlang von
Spazierwegen können durch Hundekot stark belastet werden. Zwar stellen tierärztliche Untersuchung
und regelmäßige fachgerechte Entwurmung des Hundes eine wichtige Maßnahme dar, um mögliche
Infektionskrankheiten zu vermeiden und Infektionsketten zu unterbrechen. Wie in vielen
Lebensbereichen gilt jedoch auch bei Hundekot: „Allein die Dosis macht´s, dass ein Ding kein Gift sei“.
Zu Recht können wir stolz darauf sein, dass die heimischen landwirtschaftlichen Betriebe, beste und
gesunde Lebensmittel erzeugen. Zu Recht wird jedermann auch zustimmen, dass Hundekot auf
landwirtschaftlichen Flächen generell unhygienisch und deshalb zu vermeiden ist.
Anbauflächen von Obst und Gemüse sowie Weiden und für Heu oder Grünfutter genutzte Wiesen
sollten also von Hundekot frei gehalten werden. Bald im Frühjahr wird auf den landwirtschaftlichen
Wiesen der erste Schnitt eingebracht – entweder als Silage, Grünfutter oder als Heu.
Die Arbeitsmaschinen nehmen den festen Hundekot auf, der sich dann im Futter verteilt. Dieses wird
für die Tiere ungenießbar. Wenn das Nutzvieh oder auch Pferde das verunreinigte Futter dennoch
fressen, können gefährliche Parasiten übertragen werden, die die Organe der Tiere angreifen. In der
Folge können diese dann qualvoll verenden.
Hundekot ist lebensgefährlich für Nutzvieh und Pferde!
Weiters wird auf die Bestimmung des § 6 Abs. 1 NÖ Feldschutzgesetz verwiesen:
„Wer unbefugt fremdes Feldgut gebraucht, verunreinigt, beschädigt oder vernichtet, begeht eine
Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu EUR 1.500,- zu bestrafen.“ Zum Feldgut
gehören landwirtschaftlich genutzte Grundstücke wie Äcker, Wiesen, Weiden etc. Hundehalter!

• Bedenke Deine Verantwortung und nimm Rücksicht!
• Respektiere die Funktion der landwirtschaftlich genutzten Flächen – diese sind kein Hundeklo!
• Hinterlasse öffentliche oder private Flächen so sauber wie Du diese vorzufinden wünscht!
• Sammle und entsorge den Hundekot!