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Archivmeldung: 2022-06-02 Lockerungen ab 1. Juni 2022

Weitgehende Lockerungen ab 1. Juni 2022
(gültig voraussichtlich bis 23. August)

FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
• Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen
• Gesundheitsdienstleistern, z. B. Arztpraxen

Keine Maskenpflicht mehr (für 3 Monate ausgesetzt)
• im Handel
• bei Veranstaltungen
• in der Gastronomie
• in öffentlichen Verkehrsmitteln (ACHTUNG: Sonderregelungen in Wien!)

Grüner Pass
• Als G-Nachweis gelten ab 23. August (Übergangsphase) nur mehr 3 Impfungen
(2 Impfungen + Genesen genügt dann nicht mehr)
• Die Mindestabstände zwischen den Impfungen sind aufgehoben
• Genesung ist weiter 6 Monate gültig, ersetzt aber keine Impfung mehr