Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau (Verwaltung des Wiener Neustädter Kanals) teilt mit, dass die diesjährige Abkehr (bzw. reduzierte Wasserführung) des Wiener Neustädter Kanals im Zeitraum vom
Montag, 5.9.2022, 7 Uhr bis voraussichtlich Dienstag, 28.2.2023, 18 Uhr stattfindet.
Bei der Schleusenkammer Nr. 26 in Kottingbrunn sind Sanierungsarbeiten dringend erforderlich („Generalsanierung“), damit die Wasserführung zukünftig gesichert werden kann.
Beschreibung der Arbeiten:
- Um die Standsicherheit der Schleusenkammer in Zukunft gewährleisten zu können, soll bei jenen Sanierungsabschnitten, wo die Mauer bis zur Sohle abgetragen wird, eine Winkelstützmauer errichtet werden.
- Die zu sanierenden Schleusenkammermauern werden sorgfältig abgebaut und eine Stahlbetonsohle errichtet. Anschließend werden die Quadersteine der Schleusenmauer wieder sorgfältig aufgebaut und zwischen den Quadersteinen und dem anstehenden Boden eine Stahlbetonwand als Stützfunktion gegen den Erddruck errichtet.
- Im Sohlbereich wird die Bodenplatte der Winkelstützmauern bis an die nicht zu sanierenden gegenüberliegenden Schleusenkammermauern errichtet und dadurch auch eine dauerhafte Sohlsicherung der Schleusenkammer erreicht.
- Der Aufbau der zu sanierenden Schleusenkammermauern erfolgt aus den abgebauten Quadersteinen der Schleusenmauer. Bei Bedarf werden passende Quadersteine aus einem vorhandenen Depot ergänzt. Da die Schleusenkammer teilweise auch in Ziegelmauerwerk errichtet wurde und in diesen Bereichen vorwiegend der obere Bereich saniert werden soll, wird auf den ersten 1,0 – 1,5m das Ziegelmauerwerk abgetragen und wieder neu errichtet, fehlende Ziegelsteine werden durch ähnliche Ziegelsteine ergänzt.
- Der bestehende Mauerkranz wird bei den Sanierungsabschnitten abgetragen und neu aufgebaut. In Fließrichtung linksufrig wird eine neue Bypassleitung DN1000 errichtet. Durch die Bypassleitung kann während der Sanierungsarbeiten die Wasserhaltung erfolgen. Bei zukünftigen Wartungsarbeiten an der Schleusenkammer kann die Wasserhaltung durch den neu zu errichtenden Bypass durchgeführt werden.
Die Arbeiten werden in Eigenregie der Abteilung Wasserbau hergestellt.
Da der Wiener Neustädter Kanal ein per Bundesgesetz verordnetes historisches Industriedenkmal darstellt, erfolgen die Sanierungsarbeiten in Abstimmung und unter der Aufsicht des Bundesdenkmalamtes.
Die Abkehrzeiten gelten ab EVN-Kraftwerk Ungarfeld in Wiener Neustadt und werden sich demnach für die Strecke kanalabwärts je nach Witterung und Fließgeschwindigkeit um bis zu 24 Stunden verschieben.
Es wird ersucht, unbedingt notwendige Instandhaltungsarbeiten bei den Wasserbenutzungsanlagen für den angegebenen Zeitraum einzuplanen.
Um Beachtung der Abkehrzeiten bzw. der reduzierten Wasserführung wird ersucht.
Besondere Vorkommnisse wären der Geschäftsstelle des Wiener Neustädter Kanals in Achau, Tel.Nr. 02236 / 71455 oder E-Mail: post.wa3achau@noel.gv.at zu melden.