Der blau-gelbe Strompreisrabatt entlastet alle Niederösterreicher*innen, die zum Stichtag 1.7. 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten und Stromkosten zu tragen haben. Jeder Haushalt kann einen Antrag um Förderung im Zuge des blau - gelben Strompreisrabattes stellen.
Die Antragstellung durch die Bürger*innen soll grundsätzlich online über das Internet erfolgen.
Die Gemeinde unterstützt: Bürger*innen, die keinen Internetzugang haben oder auch keine eigene E-Mailadresse, können sich an die Gemeinde, Sozialreferat, mit der Bitte um Unterstützung (z.B. Ausfüllen des Antragsformulars) wenden.
Einfach einen Termin vereinbaren und vorbeikommen:
Wohin? Sozialreferat, 3. Stock (Rathaus), Termine unter (02236) 53501-33, Doris Botjan
Was wird zur Einreichung gebraucht: Ausweis, Stromrechnung oder Stromliefervertrag, Bankverbindung
Was ist der blau-gelbe Strompreisrabatt?
- Wer wird vom Land NÖ unterstützt?
Alle Personen, die zum Stichtag 1.7. 2022 ihren Hauptwohnsitz in NÖ hatten und Stromkosten zu tragen haben.
- Wie bekommt der Haushalt die Förderung?
Das Land NÖ richtet unter www.meinlandhilft.at eine zentrale Website ein, auf der Sie sämtliche Informationen und Dokumente, wie Antragsformulare oder Richtlinien finden. Es ist eine Online-Antragstellung erforderlich.
VARIANTE 1: Der Haushalt ist Kunde von EVN, Verbund oder Wien Energie
dann erfolgt die Antragstellung direkt auf der Website des jeweiligen Energieversorgungsunternehmens.
Bei der EVN und Verbund ist eine Antragsstellung bereits jetzt möglich, bei Wien Energie voraussichtlich ab Ende Oktober 2022.
VARIANTE 2: Der Haushalt ist nicht Kunde bei EVN, Verbund oder Wien Energie, sondern bei einem anderen Stromlieferanten oder er hat keinen eigenen Stromlieferungsvertrag und trotzdem Stromkosten zu tragen. Darunter sind zum Beispiel Mieter*innen zu verstehen, die aufgrund ihrer Betriebskostenabrechnung Stromkosten zu tragen haben, oder auch Bewohner*innen in spezifischen Wohnformen (Betreutes Wohnen, Studentenheime oder ähnlich gelagerte Konstellationen).
dann erfolgt die Antragstellung ab 1.9. 2022 beim Land NÖ.
- Wie hoch ist die Förderung?
Der Rabatt ist abhängig von der Anzahl der hauptwohnsitzgemeldeten Personen im Haushalt (inklusive der Antragstellerin oder des Antragstellers)
1 Person: Euro 169,58
2 Personen: Euro 272,36
3 Personen: Euro 374,44
4 Personen: Euro 415,80
5 Personen: Euro 457,07
jede weitere Person: Euro 41,27
- Wie lange kann die Förderung beantragt werden?
Bei EVN, Verbund und Wien Energie kann bis 31.3. 2023 um Förderung angesucht werden, beim Land NÖ bis 30.9. 2023. Für Rückfragen stehen Ihnen unter anderem das Land
NÖ unter der Telefonnummer 02742/9005-15600 gerne zur Verfügung. Auf www.meinlandhilft.at gibt es unter anderem einen Online-Ratgeber und eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) zum blau-gelben Strompreisrabatt, auf die wir gerne verweisen.