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Archivmeldung: 2022-10-03 Heizkostenzuschuss 2022/2023

Archivmeldung: 2022-10-03 Heizkostenzuschuss 2022/2023

 

ÄNDERUNG NÖ HEIZKOSTENZUSCHUSS 2021/22 – Richtsatzerhöhung  
ab 1. Jänner 2023 – Erhöhung des ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatzes


Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) - Brutto:


Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz - Brutto:


Voraussetzungen:


Von der Förderung ausgenommen sind:




ACHTUNG:
BezieherInnen die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.
Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich.
Eine Postanweisung ist nicht mehr möglich!

Bitte folgende Unterlagen mitnehmen:


Sozialreferentin
Doris Botjan