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Archivmeldung: 2022-12-01 Landtagswahl 2023

Die niederösterreichische Landesregierung hat den 29. Jänner 2023 als Termin für die nächste Landtagswahl beschlossen. Als Stichtag wurde der 18. November bestimmt.

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger*innen, sofern sie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus müssen sie am Stichtag - 18. November - über einen Hauptwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde verfügen.

Wahltermin: 29. Jänner 2023, Wahlzeit: 7-16 Uhr
Sprengel: bleiben unverändert (Mehr unter: Wahlsprengel)

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. Jänner 2023, 24 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27.01.2023, 12 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 27.01.2023, 12 Uhr möglich.

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

Wahlservice
Die „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert den gesamten Ablauf bei der Wahl – für Sie und für die Gemeinde.
Deshalb werden wir Ihnen im Anfang Jänner die so genannte „Amtliche Wahlinformation – Landtagswahl 2023“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl versendet wird, besonders auf unsere Mitteilung.

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

So geht´s!

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte also möglichst frühzeitig!
Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) auf Ihre angegebene Zustelladresse.


Wählen mit Wahlkarten:

Als Auslandsösterreicher*in benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf)