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Archivmeldung: 2023-04-07 Information für Hundebesitzer

Neues Hundehaltergesetz in NÖHundehalter aufgepasst!
Ab 1. Juni müssen neue Hundehalter einen mit drei Theoriestunden verbundenen Sachkundenachweis erbringen, zusätzlich dürfen nur höchstens fünf Hunde pro Haushalt gehalten werden.

Hier finden sie die Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes, welches mit 1. Juni in Kraft tritt und von der Landesregierung beschlossen wurde, im Überblick:

Vorzuweisende Unterlagen bei Anmeldung ihres Vierbeiners:


Für Hunde, die sich 2023 bereits im Besitz befinden, muss man jedoch nachträglich keine Prüfung ablegen.

Mehr Info:
Hunde - An- und Abmeldung bzw. Information zu Gebühren
NÖ Hundehaltegesetz