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Archivmeldung: 2023-04-12 Volksbegehren

Sie können die oben angeführten Volksbegehren im Zeitraum von 17. bis 24.4.2023 im Bürgerservice unterzeichnen.
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16.05.2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Für alle anderen ist eine Eintragung im Bürgerservice wie folgt möglich:

Mo., 17.4.: 7 bis 16 Uhr
Di., 18.4.: 7 bis 16 Uhr
Mi., 19.4.: 7 bis 16 Uhr
Do., 20.4.: 7 bis 20 Uhr
Fr., 21.4.: 7 bis 16 Uhr
Mo., 24.4.: 7 bis 16 Uhr

Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist auch online mittels „Handy-Signatur“ bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24.04.20233) 20:00 Uhr möglich.

Mehr Info:
Volksbegehren (www.oesterreich.gv.at)