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Hilfe in Not



Sozialhilfe nach dem NÖ SAG

In Ausführung der Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, das am 01.06.2019 in Kraft getreten ist, hat der Landtag von Niederösterreich am 13.06.2019 das NÖ SozialhilfeAusführungsgesetz (NÖ SAG) beschlossen.
Dieses Gesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.

Aufgrund des Erkenntnisses des VfGH vom 12. Dezember 2019, wurde das NÖ SAG mit Beschluss des NÖ Landtages vom 30.01.2020 novelliert. Dieser Beschluss trat rückwirkend mit 01.01.2020 in Kraft.

Die Sozialhilfe nach dem NÖ SAG umfasst Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, sich ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht mehr leisten können und diesen auch nicht von anderen Personen und Einrichtungen erhalten.

Anspruchsvoraussetzungen


Antragstellung bei


Zuständig für die Entscheidung


Leistungen


Vorzulegende Unterlagen:

* Diese Unterlagen sind nur soweit durch die antragstellende(n) Person(en) vorzulegen, als diese nicht bereits in den öffentlichen Registern hinterlegt sind.



Anträge liegen im Sozialreferat der Marktgemeinde Guntramsdorf auf.
Unter www.noe.gv.at finden Sie detailierte Informationen zur
Sozialhilfe nach dem NÖ SAG.

Anträge finden Sie unter:

https://www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Sozialhilfe_Antraege_Formulare.html

www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Antrag_Zusatzleistungen_NOe_SAG.pdf

 

Beilagen:
www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/BMS_Beilage_A_NOe_SAG.pdf

www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/BMS_Beilage_B_NOe_SAG.pdf


Für etwaige Fragen steht Ihnen doris.botjan@guntramsdorf.at , gerne zur Verfügung.: Tel: 53501/33.

 
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HILFE IN BESONDEREN LEBENSLAGEN

Was sind besondere Lebenslagen?

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst Leistungen für Personen, die zur Bewältigung von außergewöhnlichen Schwierigkeiten in ihren

Verhältnissen der Hilfe bedürfen.

Arten der Hilfe

Hilfe zur Schaffung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage

Hilfe für Obdachlose

Hilfe bei Gewalt durch Angehörige

Hilfe bei Schuldenproblemen

*Mit 1. November 2014 werden alle Personenstandsfälle und damit im Zusammenhang stehende Sachverhalte in das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) bzw. die Zentrale Staatsbürgerschaftsevidenz (ZSR) eingetragen. Unterlagen sind daher nur soweit durch die antragstellende(n) Person(en) vorzulegen, als diese nicht bereits in diesen öffentlichen Registern hinterlegt sind.


Hinweis:
Hilfe in besonderen Lebenslagen, mit Ausnahme von Heizkostenzuschüssen, kann nicht gewährt werden, wenn gleichzeitig Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG bezogen werden.
(Antrag siehe unter "Sozialhilfe nach dem NÖ SAG")
Der Sozialhilfeantrag kann bei der zuständigen Gemeinde (Sozialreferat Frau Doris Botjan) oder bei der Bezirkshauptmannschaft bezogen werden.


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 HEIMANTRÄGE

Formulare liegen im Sozialreferat auf. Folgende Unterlagen sind notwendig:



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PFLEGEGELDANTRÄGE

 

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KRANKENBEHELFE

Alle Guntramsdorferinnen und Guntramsdorfer haben die Möglichkeit neueste Krankenbehelfe zu sehr geringen Tarifen zu mieten. In Zusammenarbeit mit der Firma Sanesco wurden im Rahmen des Sozialreferates sämtliche Behelfe für Rehabilation angeschafft, um auch in diesem Bereich das bestmögliche Service anbieten zu können.

Tarife:

Telefonische Bestellung bei Frau Doris Botjan unter 02236-53501 33.

Anforderung von Krankenbehelfen einfach anklicken!


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SOMA - SOZIALMARKT
Die SOMA Idee: Verteilen statt Vernichten, Menschen mit geringem Einkommen unterstützen, Beschäftigung schaffen!
Der Einkauf im SOMA ist nur mit einem speziellen Einkaufspass möglich.
Info zur Einkaufsberechtigung erhalten Sie unter: www.somanoe.at

SOMA Mödling
Bahnstraße 4
2340 Mödling
Tel: +43 (0)676 880 44 655

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Sozialfonds der Marktgemeinde Guntramsdorf


Änderung und Erweiterung der Subventionsrichtlinien für soziale Notfälle

Die Marktgemeinde Guntramsdorf gewährt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Personen in besonderen Notlagen.
Der Sozialfonds ist einzig dazu eingerichtet in Not geratenen Guntramsdorfer/Innen eine Unterstützung dort zu gewähren, wo trotz Ausschöpfung aller öffentlichen Sozial-und Wohlfahrtsmittel ein dringender Bedarf an Hilfe besteht. Die Unterstützung sollte nach Möglichkeit in Form von Sachzuwendungen bzw. Gutscheinen erfolgen.

2.) Gegenstand:


3.) Förderungswerber:


4.) Antragstellung:


5.) Umfang:


6.) Sonstige Bedingungen:


Jedenfalls sind dem Antrag beizulegen:


7.) Auszahlung:


8.) Rechtsanspruch:



KONTAKT

Sozialreferat der Marktgemeinde Guntramsdorf
Doris Botjan
Rathaus Viertel 1/1

Tel.: (02236) 53501-33, Fax 32
e-mail: doris.botjan@guntramsdorf.at