Datenschutz in der Marktgemeinde Guntramsdorf
Auskunftsrecht der betroffenen Person (nach Art. 15 EU-DSGVO)
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Bestätigung, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall haben Sie Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
- die Verarbeitungszwecke
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittlängern oder bei internationalen Organisationen,
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchrechts gegen diese Verwarbeitung,
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde,
- wenn personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 EU-DSGVO und – zumindes in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung über die betroffene Person.
Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 EU-DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 1b EU-DSGVO darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
Recht auf Berichtigung (nach Art. 16 EU-DSGVO)
Als betroffene Person haben Sie das Recht die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht , die Vervollständigung unvollständiger perosnenbezogener Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung (nach Art. 17-EU-DSGVO)
Als betroffene Person haben Sie das Recht, von der Marktgemeinde Guntramsdorf zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und die Marktgemeinde Guntramsdorf ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig
- Die betroffene Person widerruft Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Littera A EU-DSGVO oder Artikel 9 Absatz 2 Littera A EU-DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
- Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
- die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verwantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 EU-DSGVO erhoben
Hat die Marktgemeinde Guntramsdorf die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 EU-DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
Die Absätze 1 und 2 Art 17 EU-DSGVO gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
- zur Ausübung des Rechts auf die freie Meinungsäußerung und Information
- zur Erfüllung einer rechlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurd
- aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 EU-DSGVO Littera h und i sowie Artikel 9 Absatz 3 EU-DSGVO;
- für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 EU-DSGVO, soweit das in Absatz 1 EU-DSGVO genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (nach Art. 18 EU-DSGVO)
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
- der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
- die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 EU-DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Wurde die Verarbeitung gemäß Art 18 Absatz 1 EU-DSGVO eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten — von ihrer Speicherung abgesehen — nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art 18 Absatz 1 EU-DSGVO erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (nach Art 19. EU-DSGVO)
Der Verantwortliche teilt allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16 EU-DSGVO, Artikel 17 Absatz 1 EU-DSGVO und Artikel 18 EU-DSGVO mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt.
Recht auf Datenübertragbarkeit (nach Art. 20 EU-DSGVO)
Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
- die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Littera a oder Artikel 9 Absatz 2 Littera a EU-DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Littera b EU-DSGVO beruht und
- die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt
Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 Absatz 1 EU-DSGVO hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
Die Ausübung des Rechts nach Artikel 20 Absatz 1 EU-DSGVO des vorliegenden Artikels lässt Artikel 17 EU-DSGVO unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Das Recht gemäß Artikel 20 Absatz 2 EU-DSGVO darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
Widerspruchsrecht (nach Art. 21 EU-DSGVO)
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Littera e oder f EU-DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in Artikel 21 Absätze 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (nach Art. 22 EU-DSGVO)
Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Artikel 21 Absatz 1 EU-DSGVO gilt nicht, wenn die Entscheidung
- für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
- aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
- mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
In den in Artikel 22 Absatz 2 Littera a und c EU-DSGVO genannten Fällen trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Entscheidungen nach Artikel 22 Absatz 2 EU-DSGVO dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 EU-DSGVO beruhen, sofern nicht Artikel 9 Absatz 2 Littera a oder g EU-DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
Beschränkungen (nach Art. 23 EU-DSGVO)
Durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter unterliegt, können die Pflichten und Rechte gemäß den Artikeln 12 bis 22 EU-DSGVO und Artikel 34 EU-DSGVO sowie Artikel 5 EU-DSGVO, insofern dessen Bestimmungen den in den Artikeln 12 bis 22 EU-DSGVO vorgesehenen Rechten und Pflichten entsprechen, im Wege von Gesetzgebungsmaßnahmen beschränkt werden, sofern eine solche Beschränkung den Wesensgehalt der Grundrechte und Grundfreiheiten achtet und in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme darstellt, die Folgendes sicherstellt:
- die nationale Sicherheit;
- die Landesverteidigung;
- die öffentliche Sicherheit;
- die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit;
- den Schutz sonstiger wichtiger Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats, insbesondere eines wichtigen wirtschaftlichen oder finanziellen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats, etwa im Währungs-, Haushalts- und Steuerbereich sowie im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Sicherheit;
- den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz von Gerichtsverfahren;
- die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen die berufsständischen Regeln reglementierter Berufe;
- Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Littera a bis e und g genannten Zwecke verbunden sind;
- den Schutz der betroffenen Person oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen;
- die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
Jede Gesetzgebungsmaßnahme im Sinne des Artikel 23 Absatzes 1 EU-DSGVO muss insbesondere gegebenenfalls spezifische Vorschriften enthalten zumindest in Bezug auf
- die Zwecke der Verarbeitung oder die Verarbeitungskategorien,
- die Kategorien personenbezogener Daten,
- den Umfang der vorgenommenen Beschränkungen,
- die Garantien gegen Missbrauch oder unrechtmäßigen Zugang oder unrechtmäßige Übermittlung;
- die Angaben zu dem Verantwortlichen oder den Kategorien von Verantwortlichen,
- die jeweiligen Speicherfristen sowie die geltenden Garantien unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Zwecken der Verarbeitung oder der Verarbeitungskategorien,
- die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen und
- das Recht der betroffenen Personen auf Unterrichtung über die Beschränkung, sofern dies nicht dem Zweck der Beschränkung abträglich ist.
Ihre Anfragen betreffend Ihren Daten können Sie an datenschutz@guntramsdorf.at übermitteln.