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Finanzwesen

Aufgabenbereich
Finanzverwaltung (operativ); Leitung Buchhaltung Marktgemeinde, MGBL GmbH, MGBL GmbH & Co KG, ASB; Personalverrechnung und -verwaltung; Aus- und Weiterbildung (Verwaltung); Steuern und Abgaben; Kosten- und Leistungsrechnung; Verträge, Versicherungen; Statistik; Beschaffungswesen; Reinigung; Behördenkontakte; EU-Angelegenheiten; Sicherheitsvertrauensperson, Verwaltungsgemeinschaft mit anderen Gemeinden.

 

Isabella Skrob, MSc, EMA - Leitung Finanzwesen

Telefonnr.: 02236/53501-61
e-mail: isabella.skrob@guntramsdorf.at


DIE MITARBEITER/INNEN

 

Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)


GVA
Die Hausbesitzabgaben werden vom GVA vorgeschrieben und eingehoben. Ebenso wird die Kommunalsteuer an den GVA entrichtet.
 
Der Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Mödling (GVA) ist im Namen der Marktgemeinde Guntramsdorf mit der Vorschreibung und Einhebung der Hausbesitzabgaben – dazu gehören Kanal, Abfall, Grundsteuer und Seuchenvorsorge –beauftragt. Die Vorschreibung der Abgaben erhalten Sie vom GVA. Auch die Einzahlungen sind ausschließlich auf das Konto des GVA zu leisten.

Die Festsetzung der Abgabenhöhe erfolgt durch den Guntramsdorfer Gemeinderat. Die eingezahlten Beträge kommen der Marktgemeinde Guntramsdorf zugute.

Der GVA ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und untersteht somit der öffentlichen Rechtsprechung und der Kontrolle durch die Prüfinstanzen des Landes Niederösterreich und des Rechnungshofes.

Mehr über den GVA auf www.abfallverband.at/moedling.

GVA Mödling
2344 Maria Enzersdorf, Kampstraße 1
Tel. +43 2236 73940 0

KOMMUNALSTEUER

Die Steuer ist immer am 15. des Folgemonates im Auftrag der Gemeinde an den GVA zu entrichten und beträgt 3% der Bemessungsgrundlage (=Bruttolohnsumme). Übersteigt bei einem Unternehmen, das in Österreich nur eine einzige Betriebsstätte unterhält, die Bemessungsgrundlage im Monat nicht mehr als EUR 1.460,-, wird von ihr EUR 1.095,- abgezogen.

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IST EINE MELDUNG DES BETRIEBES BEI DER GEMEINDE NOTWENDIG?
Bei Beschäftigung von Mitarbeitern ist eine Meldung verpflichtend. Auch bei Betrieben ohne Personal ersuchen wir um kurze Mitteilung.

Anforderung eines Betriebsstättenblattes  einfach anklicken!

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ZU WELCHEM TERMIN IST EINE JAHRESERKLÄRUNG ABZUGEBEN?
Am 31.3. des Folgejahres

Ist eine Nullerklärung abzugeben?
Bei Zusendung der Jahreserklärung durch die Gemeinde ist die Erklärung unbedingt abzugeben.

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ERHÖHTE SCHMUTZWASSERGEBÜHR
Wenn auf einer Liegenschaft neben den Schmutzwässern auch Niederschlagswässer in den Kanal eingeleitet werden, erhöht sich der Einheitssatz um 10%.

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VERRECHNUNG GRUNDSTEUER
Bis zu welcher Höhe wird die Grundsteuer nur 1x im Jahr verrechnet?
Bei einer Höhe bis zu EUR 75,- (Jahresgebühr) wird die Grundsteuer nur im 2. Quartal des Jahres (15. Mai) zur Vorschreibung gebracht.

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ÄNDERUNGEN BEI VORSCHREIBUNGEN?
Besitzwechsel: Meldung durch den Besitzer. Die Änderung auf der Vorschreibung erfolgt erst mit dem Bescheid des Finanzamtes oder des Grundbuches.

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EINZIEHUNGSAUFTRAG
Sie können einen Auftrag zur Einziehung ihrer Gemeindeabgaben sowohl am Gemeindeamt als auch bei ihrer Bank erteilen.

Unsere Bankverbindungen

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MUSIKSCHULE
Zu welchem Zeitpunkt ist eine An- bzw. Abmeldung von der Musikschule möglich?
Dies erfolgt nur in Absprache mit der Musikschule Mödling

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NEUE ZAHLSCHEINE AB 1.1.2010

Neuer ZahlscheinIn den nächsten Jahren werden die Verfahren und Datenformate, mit denen die Geldinstitute in ganz Europa untereinander ihre Zahlungen austauschen, vereinheitlicht. Ziel ist ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum, genannt SEPA.

Mit der neuen ZAHLUNGSANWEISUNG können von österreichischen Konten unter Angabe von IBAN und BIC Euro-Überweisungen ins Inland und in alle übrigen europäischen Länder des SEPA-Raums (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die
Schweiz) beauftragt werden.

Wo Sie IBAN und BIC finden
IBAN und BIC stehen auf Ihren Kontoauszügen. In den kommenden Jahren finden Sie beide auf neu ausgegebenen Bankomatkarten.


IBAN statt Kontonummer und Bankleitzahl

Die IBAN (International Bank Account Number) ist die international eindeutige Darstellung einer Kontonummer. Eine österreichische IBAN besteht aus 20 Stellen und ist folgendermaßen aufgebaut:


Ihre IBAN ist weltweit einzigartig. Mit der Prüfziffer wird sofort festgestellt, ob die angegebene IBAN richtig ist. So lassen sich Schreib- oder Tippfehler frühzeitig erkennen und fehlerhafte Aufträge werden nicht weitergeleitet. So wird die Überweisung für Sie transparenter und zeitsparender.


BIC für Auslandsüberweisungen
Bei Auslandsüberweisungen geben Sie zusätzlich zu Ihrer IBAN den BIC als zweites Identifikationsmerkmal an.  BIC steht für Bank Identifier Code und ist auch als SWIFT-Code bekannt. Der BIC besteht aus 8 oder 11 Ziffern, die sich wie folgt zusammensetzen:



Weitere Punkte zur Beachtung:

Nähere Informationen erhalten sie auch bei ihrer Hausbank.


SOLLTEN SIE DARÜBER HINAUS NOCH WEITERE FRAGEN HABEN, STEHEN IHNEN DIE MITARBEITER DER MARKTGEMEINDE GUNTRAMSDORF GERNE ZUR VERFÜGUNG!!!