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Hunde

HUNDEANMELDUNG UND -GEBÜHREN

Die geltende Fassung des Hundehaltegesetzes finden Sie hier:
NÖ Hundehaltegesetz

HIER KÖNNEN SIE IHREN HUND ONLINE ANMELDEN:


WANN MUSS ICH MEINEN HUND ANMELDEN?

Wenn der Hund ein Alter von über drei Monaten erreicht hat, ist eine Anmeldung bei der Gemeinde erforderlich. Der Erwerb ist binnen einem Monat beim Gemeindeamt zu melden.
ACHTUNG: Ab 1.6.2023 ist bei der Anmeldung für jeden Hund ein Sachkundenachweis und eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen (persönlich im Bürgerservice oder per Mail an daniela.ecker@guntramsdorf.at )

BIN ICH ZUR ABMELDUNG DES HUNDES VERPFLICHTET? (Bis wann?)
Ja, tritt innerhalb eines Jahres eine Veränderung ein, bitte sofort am Gemeindeamt melden. Ist Ihr Hund zum Beispiel verstorben bitten wir um Abmeldung mit tierärztlicher Bestätigung.


GEBÜHREN FÜR DIE HUNDEHALTUNG