HUNDEANMELDUNG UND -GEBÜHREN
Die geltende Fassung des Hundehaltegesetzes finden Sie hier:
NÖ Hundehaltegesetz
HIER KÖNNEN SIE IHREN HUND ONLINE ANMELDEN:
WANN MUSS ICH MEINEN HUND ANMELDEN?
Wenn der Hund ein Alter von über drei Monaten erreicht hat, ist eine Anmeldung bei der Gemeinde erforderlich. Der Erwerb ist binnen einem Monat beim Gemeindeamt zu melden.
ACHTUNG: Ab 1.6.2023 ist bei der Anmeldung für jeden Hund ein Sachkundenachweis und eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen (persönlich im Bürgerservice oder per Mail an daniela.ecker@guntramsdorf.at )
BIN ICH ZUR ABMELDUNG DES HUNDES VERPFLICHTET? (Bis wann?)
Ja, tritt innerhalb eines Jahres eine Veränderung ein, bitte sofort am Gemeindeamt melden. Ist Ihr Hund zum Beispiel verstorben bitten wir um Abmeldung mit tierärztlicher Bestätigung.
GEBÜHREN FÜR DIE HUNDEHALTUNG
- Für die Erstanmeldung ist die Hundeabgabe EUR 50,- und für die Hundemarke EUR 2,16 zu entrichten. Die Hundemarke ist bei der Anmeldung zu bezahlen.
- Die jährliche Hundeabgabe beträgt EUR 50,- (für Nutzhunde EUR 6,54) und wird mit Erlagschein vorgeschrieben.
- Die jährliche Abgabe für auffällige Hunde, das sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu beträgt EUR 100,- und wird mit Erlagschein vorgeschrieben. Für diese Hunde gibt es eine eigene rote Hundemarke, für die einmalig EUR 2,58 zu entrichten ist.
- Die Hundemarke wird nur noch einmal bei der Erstanmeldung ausgegeben, eine jährliche neue Marke ist somit micht mehr notwendig. Bei Verlust ist EUR 2,16 (bzw. EUR 2,58 für auffällige Hunde) für eine neue Hundemarke zu entrichten!