Aufgabenbereiche des Gemeindevorstandes
Gemäß der NÖ Gemeindeordnung überträgt der Bürgermeister den Mitgliedern des Gemeindevorstandes folgende Wirkungskreise:
Bürgermeister Robert Weber, MSc., SPÖ
Die Genannten haben die zugewiesenen Angelegenheiten nach den Weisungen des Bürgermeisters zu Besorgen und sind ihm für die ordnungsgemäße Besorgung, neben der Verantwortlichkeit gemäß § 41, verantwortlich.
Die Genannten sind nicht ermächtigt Aufträge, Bescheide oder sonstige Urkunden zu unterfertigen.








