Anmeldung und Bibliotheksausweis

Dein Weg zum Bibliotheksausweis

Für die Entlehnung von Medien ist ein gültiger Bibliotheksausweis erforderlich. Die Ausstellung des Ausweises erfolgt nach der Anerkennung und Unterfertigung der Leseordnung.

Alle wichtigen Bestimmungen und Details zur Nutzung findest du im …

Wichtige Hinweise zur Anmeldung:

  • Kinder und Jugendliche (bis 14 Jahre):
    Die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung ist für die Anmeldung notwendig. Diese Person ist zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet.
  • Datenerfassung:
    Bei der Anmeldung werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht und Hauptwohnsitz erfasst.
  • Datenänderung:
    Jede Änderung dieser Daten muss der Bibliothek unverzüglich gemeldet werden.
  • Leseregeln:
    Die vollständige Leseordnung bildet die Grundlage für die Ausstellung des Ausweises und enthält alle Nutzungsbedingungen.

Gebühren und Entlehnung

Alle Entgelte sind im Voraus zu entrichten. Bei verspäteter Rückgabe fallen Säumnisgebühren an.

I. Mitgliedschaft und Ausweis

Die einma­lige Gebühr für die Ausstel­lung des Biblio­theks­aus­weises ist direkt bei der Anmel­dung zu entrichten.

PositionGebührAnmerkung
Einmalige Mitgliedsgebühr (Ausweis)Euro 10,-Ab 16 Jahren
Ersatzausweis bei VerlustEuro 2,- 

II. Entlehngebühren pro Medium (3 Wochen)

Medium / PersonengruppeGebühr
Buch (Erwachsene, ab 16 J.)Euro 0,90
Buch (Kinder und Jugendliche)Euro 0,40
Hörbuch (Erwachsene, ab 16 J.)Euro 2,-
Hörbuch (Kinder und Jugendliche)Euro 1,-
Tonie FigurEuro 2,-
Toniebox (inkl. Zubehör)Euro 4,-

III. Verlängerung und Versäumnisse

PositionErwachsene (ab 16 J.)Kinder/Jugendliche
Verlängerung/Woche (Buch)Euro 0,30Euro 0,10
Säumnisgebühr/Tag (Buch)Euro 0,10Euro 0,05
Säumnisgebühr/Tag und Medium (Hörbuch)Euro 0,40Euro 0,40
Säumnisgebühr/Tag und Figur (Tonie)Euro 0,40Euro 0,40
Säumnisgebühr/Tag und Box (Toniebox)Euro 0,40Euro 0,40
MahnspesenEuro 1,-Euro 1,-

Entlehnfristen, Verlängerungen und Pflichten

Entlehnung und Rückgabe

  • Die reguläre Verleihdauer beträgt drei Wochen.
  • Eine Entlehnung von Medien an Dritte ist ausnahmslos untersagt.
  • Die Zahlung der Entlehngebühr entbindet nicht von der Pflicht zur rechtzeitigen Rückgabe.

Verlängerungen

  • Eine Verlängerung der dreiwöchigen Verleihdauer ist wochenweise möglich, sofern das Medium nicht vorbestellt ist.
  • Die Verlängerung muss persönlich, telefonisch oder per E-Mail vor Ablauf der Frist vorgenommen werden.
  • Achtung: Die Verleihdauer für Hörbücher, Tonies und die Toniebox kann nicht verlängert werden.

Verlust und Beschädigung

  • Verlust oder Beschädigung entlehnter Medien müssen der Bibliothek sofort gemeldet werden.
  • Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
  • Wer ein Medium verliert oder beschädigt, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz verpflichtet.

Verspätete Rückgabe und Rechtsweg

  • Werden Medien trotz Mahnung nicht zurückgebracht, können diese als verloren betrachtet und Medienersatz verlangt werden.
  • Zahlungsrückstände können erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg eingefordert werden.

Service für die Rückgabe

Buch-Rückgabebox: Rückgabe rund um die Uhr

Bücher können auch außerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben werden.

  • In Kooperation mit der Sparkasse Baden steht eine Rückgabebox im Foyer der Bankfiliale (im Rathaus-Gebäude) zur Verfügung.

  • Wichtig: Tonies und die Toniebox dürfen nicht in die Rückgabebox gelegt werden.

Kontakt zur Bibliothek