Vereinssubventionen

Seit dem 1.1.2019 gelten die vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien für die Vergabe von Subventionen an Vereine. Das Verfahren zur Antragstellung ist für alle Organisationen einheitlich und vereinfacht gestaltet.

Einreichung und Fristen

Das Subventionsansuchen für das laufende Kalenderjahr muss bis spätestens 31. März bei der Marktgemeinde Guntramsdorf eingereicht werden.

Doku­mente und Down­loads

Rechtliche Rahmenbedingungen

Weiterführende Informationen zu den Themen Gemeinnützigkeit und Registrierkassenpflicht sind beim Bundesministerium für Finanzen verfügbar:

Häufig gestellte Fragen zu Vereinen - BMF