Finanzwesen
Aufgabenbereich
- Abwicklung der Buchhaltung für die Marktgemeinde Guntramsdorf, MGBL GmbH, MGBL GmbH & Co KG, EEG 1 (Erneuerbare Energie Gemeinschaft 1), EEG 2 (Erneuerbare Energie Gemeinschaft 2)
- Erstellung von Voranschlag & Rechnungsabschluss
- Vorschreibung von Steuern & Abgaben
- Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung, Gebührenkalkulationen
- Berichtswesen, Financial Controlling
- Erstellung der Steuererklärungen für alle Einheiten
- Abwicklung von Schadensfällen
Isabella Skrob, MSc, EMA - Leitung Finanzwesen
Telefonnr.: 02236/53501-61
E-Mail: isabella.skrob@guntramsdorf.at
DIE MITARBEITER/INNEN
- Iris Förster (Stv. Leitung Finanzwesen)
- Katharina Lindner
- Monika Mertain
- Andrea Müller
- Maria Pollreiß
- Michaela Wolfsbauer
- Daniela Ziehfreund
Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)
GVA
Die Hausbesitzabgaben werden vom GVA vorgeschrieben und eingehoben. Ebenso wird die Kommunalsteuer an den GVA entrichtet.
Der Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Mödling (GVA) ist im Namen der Marktgemeinde Guntramsdorf mit der Vorschreibung und Einhebung der Hausbesitzabgaben – dazu gehören Kanal, Abfall, Grundsteuer und Seuchenvorsorge –beauftragt. Die Vorschreibung der Abgaben erhalten Sie vom GVA. Auch die Einzahlungen sind ausschließlich auf das Konto des GVA zu leisten.
- Einzugsermächtigung für die Gebühreneinhebung durch GVA (Download als PDF)
Die Festsetzung der Abgabenhöhe erfolgt durch den Guntramsdorfer Gemeinderat. Die eingezahlten Beträge kommen der Marktgemeinde Guntramsdorf zugute.
Der GVA ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und untersteht somit der öffentlichen Rechtsprechung und der Kontrolle durch die Prüfinstanzen des Landes Niederösterreich und des Rechnungshofes.
Mehr über den GVA www.gvamoedling.at
GVA Mödling
2344 Maria Enzersdorf, Kampstraße 1
Tel. +43 2236 73940 0
Die Steuer ist immer am 15. des Folgemonates im Auftrag der Gemeinde an den GVA zu entrichten und beträgt 3% der Bemessungsgrundlage (=Bruttolohnsumme).
Die Vergabe der Kommunalsteuer-Nummer erfolgt durch den GVA Mödling, Anfragen können per Mail an office@gvamoedling.at oder telefonisch unter +43 2236/ 73940 0 gestellt werden.
IST EINE MELDUNG DES BETRIEBES BEI DER GEMEINDE NOTWENDIG?
Bei Beschäftigung von Mitarbeitern ist eine Meldung verpflichtend. Auch bei Betrieben ohne Personal ersuchen wir um kurze Mitteilung.
Anforderung eines Betriebsstättenblattes einfach anklicken!
ZU WELCHEM TERMIN IST EINE JAHRESERKLÄRUNG ABZUGEBEN?
Am 31.3. des Folgejahres
Ist eine Nullerklärung abzugeben?
Bei Zusendung der Jahreserklärung durch die Gemeinde ist die Erklärung unbedingt abzugeben.
ERHÖHTE SCHMUTZWASSERGEBÜHR
Wenn auf einer Liegenschaft neben den Schmutzwässern auch Niederschlagswässer in den Kanal eingeleitet werden, erhöht sich der Einheitssatz um 10%.
VERRECHNUNG GRUNDSTEUER
Bis zu welcher Höhe wird die Grundsteuer nur 1x im Jahr verrechnet?
Bei einer Höhe bis zu EUR 75,- (Jahresgebühr) wird die Grundsteuer nur im 2. Quartal des Jahres (Fälligkeit 15. Mai) zur Vorschreibung gebracht.
ÄNDERUNGEN BEI VORSCHREIBUNGEN?
Besitzwechsel: Meldung durch den Besitzer. Die Änderung auf der Vorschreibung erfolgt erst mit dem Bescheid des Finanzamtes oder des Grundbuches.
EINZIEHUNGSAUFTRAG/SEPA-LASTSCHRIFT
Sie können einen Auftrag zur Einziehung Ihrer Gemeindeabgaben sowohl am Gemeindeamt als auch bei Ihrer Bank erteilen.
Unsere Bankverbindungen
- Raika Guntramsdorf, IBAN: AT81 3225 0000 0000 0091
- Sparkasse Baden, IBAN: AT53 2020 5013 0000 0500
- PSK, IBAN: AT33 6000 0000 0154 3700
ELEKTRONISCHE RECHNUNG
Es besteht die Möglichkeit die Vorschreibungen der Steuern und Abgaben elektronisch zu erhalten. Ist eine ID Austria mit aktiviertem Postfach vorhanden, erfolgt über diesen Weg die Zustellung. Ist keine ID Austria vorhanden oder das Postfach nicht aktiviert, werden die Vorschreibungen per Mail mittels Brief-Buttler zugestellt.