Archivmeldung: 2016-03-30 Wahlinformation Bundespräsidentenwahl
WAHLINFORMATION BUNDESPRÄSIDENTENWAHL
Wahltermin: am 24. April 2016, 7-16 Uhr
Wer wählt den Bundespräsidenten?
Österreichische Staatsbürger ab 16 Jahren, § 4: Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Tag der Wahl das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (geregelt im Bundespräsidentenwahlgesetz von 1971 in der gültigen Fassung). Die Amtszeit ist 6 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Wer ist wahlberechtigt?
Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 sind Sie berechtigt, wenn Sie:
- österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, spätestens am Wahltag (also am 24. April 2016) 16 Jahre alt geworden sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
- Sind Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, so werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.
Wahlsprengel
Wahlsprengel I: Wahllokal Rathaus – Rathaus Viertel 1
Am Tabor, Bachgasse, Badeteich Hofstädter, Badeteich Gausterer, Bahnstraße, Beschlägestraße, Brunngasse Falkengasse, Fasangasse, Finkengasse, Hauptstraße (östlich der Wiener Lokalbahn), Helenensee, Hinter der Au, IZ-NÖ-SÜD Straße 6-10, Neudorferstraße, Oldtimerweg, Rathaus Viertel, Rathausplatz, Spechtgasse, WK-Straße.
Wahlsprengel II: Wahllokal Volksschule, Hauptstraße 35, Eingang Hauptstraße
Am Kirchanger, Am Kirchenplatz, Berberitzenweg, Clematisweg, Enzianweg, Geranienweg, Hürdengasse, Kamillenweg, Kirchengasse, Kornblumenplatz, Levkojenweg, Ligusterweg, Melissenweg, Möllersdorferstraße, Mühlgasse, Nelkenweg, Petunienplatz, Pfarrgasse, Phloxgasse, Pielerteich, Primelweg, Raiffeisengasse, Rhabarberweg, Rosengasse, Steinfeldgasse, Taborgasse, Thymiangasse, Tulpenweg, Veilchenweg, Wassergasse.
Wahlsprengel III: Wahllokal Volksschule, Hauptstraße 35, Eingang Hauptstraße
Am Kanal, Europahof, Feldgasse, Josefigasse, Keltengasse, Klingerstraße, Lichteneckergasse, Römergasse, Rudolf Heintschel-Straße, Wiesengasse, Wodikgasse.
Wahlsprengel IV: Wahllokal Volksschule, Hauptstraße 35, Eingang Hauptstraße
Am Aignerteich, Am Eichkogel, An der Schwechat, Anningerstraße, Danfoss-Straße, Ferdinand Moser-Gasse, Flurgasse, Friedrich Ludwig-Weg, Gartengasse, Gewerbegasse, Grünlandweg, Gumpoldskirchnerstraße, Guttmannstraße, Haidwiesen, Hauptstraße (westlich der Wiener Lokalbahn), Hinterm Halterhaus, In den Weinbergen, In der Wögling, Kammeringstraße, Laxenburgerstraße, Münchendorferstraße, Neugasse, Schreinergasse, Triesterstraße, Ziegelofengasse.
Wahlsprengel V: Wahllokal Volksschule, Hauptstraße 35, Eingang Hauptstraße
Badnerbahnweg, Bertolt Brecht-Gasse, Dr. Ignaz Weber-Gasse, Eggendorfergasse, Friedhofstraße, Kurt Tucholsky-Gasse, Mödlingerstraße, Neusselgasse, Rohrgasse, Schulgasse, Siedlergasse, Teichgasse.
Wahlsprengel VI: Wahllokal Neue Mittelschule, Sportplatzstraße 15
Alois Negrelli-Gasse, Arthur Schnitzler-Gasse, Adalbert Stifter-Gasse, Anton Wildgans-Weg, Auer von Welsbach-Gasse, Ferdinand Raimund-Weg, Franz Grillparzer-Straße, Josef Madersperger-Gasse, Johann Nestroy-Gasse, Josef Ressel-Gasse, Josef Schemmerl-Gasse, Josef Weinheber-Gasse, Karl Ritter von Ghega-Gasse, Kerngasse, Nikolaus Lenau-Gasse, Peter Mitterhofer-Gasse, Peter Rosegger-Gasse, Radiogasse, Rohrfeldgasse, Siegfried Marcus-Gasse, Schloßgasse, Sportplatzstraße, Viktor Kaplan-Gasse, Veltlinerstraße, Wilhelm Kress-Gasse.
Wahlsprengel VII: Wahllokal Kindergarten III, Veltlinerstraße 2-6
Burgundergasse, Eichkogelstraße, Franz Lehar-Gasse, Franz Liszt-Gasse, Josef Haydn-Gasse, Josef Lanner-Straße, Karl Millöcker-Gasse, Roggengasse, Weizengasse, Wolfgang Amadeus Mozart-Gasse.
Wahlsprengel VIII: Wahllokal Volksschule, Dr. Karl Renner-Straße 27
Bertha von Suttner-Gasse, Dr. Theodor Körner-Platz, Neue Heimat-Straße, Franz Novy-Gasse, Johann Strauß-Gasse, Ozeanstraße, Parkstraße, Traminergasse, TVS-Straße, Viaduktstraße.
Wahlsprengel IX: Wahllokal Volksschule, Dr. Karl Renner-Straße 27
Birkengasse, Buchengasse, Dr. Adolf Schärf-Straße, Dr. Karl Renner-Straße, Eichengasse, Fichtengasse, Föhrengasse, Frankstahlstraße, Großschopfstraße, Hafergasse, Hopfengasse, Industriestraße, Lärchengasse, Lindengasse, Malzgasse, Neuburgerstraße, Rapsgasse, Rieslinggasse, Tannengasse, Tour und Anderson-Straße.
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?
Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
- am Wahltag in jedem Wahllokal,
- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“) oder
- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.
Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in der Wählerevidenz auf).
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
- Beginnend mit 28. Jänner 2016 (dem Tag der Wahlausschreibung),
- bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind,
- als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.
Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail) bis:
- spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 20. April 2016)
- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 22. April 2016, 12 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Mündlich (nicht telefonisch):
bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 22. April 2016, 12 Uhr).
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
Bei mündlicher Antragstellung
- ein Identitätsdokument: idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis)
Bei schriftlicher Antragstellung:
- Angabe der Passnummer
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?
Wahlkarten können voraussichtlich ab 4. April 2016 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden (Wahlkarten
für einen allfälligen zweiten Wahlgang voraussichtlich ab 4. Mai 2016).
Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse auch im Ausland) ersucht werden
Wie und wann beantrage ich eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang am 22. Mai 2016?
Grundsätzlich gelten dafür dieselben Regeln wie beim ersten Wahlgang am 24. April 2016 (schriftliche Beantragung
bis Mittwoch 18. Mai 2016; mündliche Beantragung – nicht telefonisch – bis Freitag 20. Mai 2016, 12 Uhr)
Insbesondere für den Fall, dass Sie vom 3. Mai 2016 bis zum Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang (22. Mai 2016) durchgehend ortsabwesend sind, können Sie gleichzeitig mit der Wahlkarte für den ersten Wahlgang auch eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang beantragen. Bei dieser Form der Antragstellung befindet sich in der Wahlkarte für den zweiten Wahlgang ein „leerer amtlicher Stimmzettel“, in dem von Ihnen der Name einer der beiden in die engere Wahl gekommenen Personen einzutragen ist.
Bitte beachten Sie:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!
- Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
- Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 24. April 2016 (22. Mai 2016) Ihre Stimme abgeben
Die KandidatInnen gereiht nach Geburtsdatum
- FPÖ: Ing. Norbert Hofer (geboren am 2. März 1971)
- SPÖ: Rudolf Hundstorfer (geboren am 19.9.1951)
- mit NEOS-Unterstützung: Dr. Irmgard Griss (geb. am 13.10.1946)
- Grüne: Univ. Prof. Dr. Alexander van der Bellen (geboren 18.1.1944)
- ÖVP: Dr. Andreas Khol (geboren am 14.7.1941)
- für keine Partei: Richard Lugner (geboren am 11.10.1932)
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