Archivmeldung: 2016-04-28 Wahl zum Bundespräsidenten 2016, 2. Wahlgang am Sonntag, 22.5. 2016, 7-16 Uhr
Um zur Bundespräsidentin/zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, ist eine absolute Mehrheit, d.h. mehr als die Hälfte der (gültigen) Stimmen, notwendig. Wenn keine Kandidatin/kein Kandidat eine solche Mehrheit erreicht, findet am vierten Sonntag nach dem ersten Wahlgang eine Stichwahl statt, bei der nur noch die beiden stimmenstärksten Kandidatinnen/Kandidaten antreten.
Wichtige Fristen und Termine:
- frühestmöglicher Zeitpunkt für die Stimmabgabe mittels Briefwahl:
frühestens am 9. Tag nach dem Wahltag des ersten Wahlganges, Dienstag, 3. Mai 2016
- Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten:
spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag, Mittwoch, 18. Mai 2016 - Letztmöglicher Zeitpunkt für mündliche Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten
(schriftliche Anträge sind nur mehr möglich, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person gewährleistet ist):
spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, Freitag, 20. Mai 2016 - Die Wählerverständigungskarten - mit Wahltermin und Sprengelinformation - für den 2. Wahlgang werden rechtzeitig an alle Wahlberechtigten versendet. Bitte diese in das Wahllokal mitzunehmen!
Die Kandidaten
Ing. Norbert Hofer
Univ. Prof. Dr. Alexander Van der Bellen
Weiterführender Link:
Bundesministerium für Inneres