Archivmeldung: 2016-10-12 Bundespräsidentenwahl, Wiederholung des 2. Wahlganges
Als neuer Wahltermin für die Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl 2016 wurde mit Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 86/2016 der 4. Dezember 2016 kundgemacht. Als Stichtag gilt der 27. September 2016.
Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Tag der Wahl (4. Dezember 2016) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen. Die Wahlberechtigten sind in Wählerverzeichnisse einzutragen, die neu anzulegen sind.
Die Wahlsprengel für Guntramsdorf bleiben unverändert, die Wahlsprengel sind von 7 – 16 Uhr geöffnet.
Wählen mit Wahlkarte – Allgemeines
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über den Online Wahlkartenantrag der Gemeinde) beantragen.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!
Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (30.11.2016) beantragen.
Wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person (Vollmacht als PDF) möglich ist, bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (2.12.2016) – beantragen; mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (2.12.2016), 12 Uhr.
Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?
Im Inland:
Vor einer Wahlbehörde
- in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
- beim Besuch durch eine besondere („fliegende“) Wahlbehörde oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde)
Im Ausland:
Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
- zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte, weiße Wahlkuvert entnehmen, dann
- den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
- den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte, weiße Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend
- durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich
- die Wahlkarte zukleben und
- dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt; Sie können die Wahlkarte z. B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postdienststelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.
Mehr Infos:
Bürgerservice
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/bundespraes/bpw_2016/FAQ_Wahlwiederholung.aspx