Archivmeldung: 2019-08-13 Information zur Nationalratswahl 2019
WAHLSERVICE ZUR NATIONALRATSWAHL 2019
INFORMATION DER MARKTGEMEINDE GUNTRAMSDORF
Am 29. September wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere
der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden NR-Wahl
optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang-Mitte September eine „Amtliche Wahlinformation
– NR-Wahl 2019“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit
(an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet
- einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet
- einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie
- einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis).
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Wahl am 29. September im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen
Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis
suchen müssen.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine
Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“,
weil dieses personalisiert ist.
Nun drei Möglichkeiten:
- Persönlich in der Gemeinde (Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!),
- schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
- elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!
- Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. September.
- Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung
auf Ihre angegebene Zustelladresse. - Die Wahlkarte muss spätestens am 29. September 2019, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.
- Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten
und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung.
UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!