2021-01-25 Covid-Maßnahmen im Altstoffsammelzentrum - Archivmeldung
Um den Altstoffsammelzentrum-Betrieb weiterhin aufrecht zu erhalten und die neuen Maßnahmen umzusetzen, gelten im Sammelzentrum besondere Hygiene- und Sicherheitsbedingungen.
(Bitte nutzen Sie das ASZ nur für unbedingt notwendige Entsorgungsgänge.)
- FFP2-Maskenpflicht zum Schutz der Bediensteten und der Bürger*innen (keine Anlieferung und Betreten ohne Maske!). Ausnahmen nur nach § 15 Abs 5 der 3. COVID-19-NotMV (Ausnahmeregelung für Personen, denen das Tragen eines MNS nicht zugemutet werden kann).
- Max. 3 KFZ gleichzeitig
- Mindestabstand zu anderen Personen von 2 Metern ist jedenfalls einzuhalten.
- Während der Wartezeit möglichst nicht aussteigen.
- Die Abfälle sind entsprechend den Anweisungen der Mitarbeiter*innen von den Bürger*innen selbst zu entladen und eigenhändig in die dafür vorgesehenen Sammeleinrichtungen einzuwerfen bzw. am Vorsammeltisch zu platzieren.